Rechtsgebiete

Vermögen an die nächste Generation übertragen

Je frühzeitiger ich Sie berate, desto mehr Gestaltungsmöglichkeiten gibt es (z.B. im Testament oder durch Schenkungen, ggf. auch durch Errichtung einer Stiftung) und desto länger haben Sie die Gewissheit alles gut geregelt und abgesichert zu haben.

Ich berücksichtige bei der Beratung auch die steuerlichen Gegebenheiten und bringe diese mit Ihren Wünschen und Zielen in Einklang. Denn die Errungenschaften Ihres Lebenswerks sollen Ihren Lieben zu Gute kommen.

Wenn Sie (nicht) Erbe geworden sind

Gerne berate ich Sie, wenn der Erbfall bereits eingetreten ist. Eine Erbauseinandersetzung gelingt leichter, wenn ich Sie über die rechtliche Lage und Ihre rechtlichen Möglichkeiten informiere, Ihnen die Handlungsoptionen vorstelle und in enger Abstimmung mit Ihnen das umsetze, was zielführend ist. Es ist selten zu spät um aktiv zu werden – aber natürlich gilt auch hier je früher desto besser.

Auch wenn Sie nicht Erbe geworden sind können Sie beispielsweise Pflichtteils- oder Vermächtnisansprüche haben – mit meiner Expertise kommen Sie zu Ihrem Recht.

Steuererklärung

Erbschaftsteuererklärung und Schenkungsteuererklärung - haben Sie geerbt oder ein Vermächtnis erhalten, eine Schenkung geplant oder erhalten? Gerne erstelle ich die notwendigen Steuererklärungen für Sie.

Vorweggenommene Erbfolge, Schenkung & Unternehmensnachfolge

Vorweggenommene Erbfolge z.B. durch Übertragung von Immobilien oder Planung der Unternehmensnachfolge mit strukturierter Übergabe an den oder die Nachfolger.
Bei meiner gestaltenden Beratung achte ich auf die steuerlichen Folgen der möglichen Regelungen.
Manchmal ist auch eine Erwachsenenadoption möglich und sinnvoll - auch dies berücksichtige ich ggf. bei Ihrer Beratung.

Testamentsgestaltung mit Weitblick

Wir finden im Gespräch Ihre Ziele heraus und ich frage Sie an mehreren Stellen, welche von zwei oder drei Gestaltungsalternativen Ihnen am meisten zusagt. Dadurch bekomme ich eine gute Richtlinie, um einen möglichst passgenauen Entwurf eines Testaments für Sie anzufertigen. Dieser wird dann besprochen und angepasst.
Soweit sinnvoll werden mögliche zukünftige Entwickungen berücksichtigt und dafür passende Klauseln in den Testamentsentwurf aufgenommen.
Wenn Sie unschlüssig sind, welche Regelung Sie treffen wollen, schlage ich Ihnen verschiedene Möglichkeiten vor oder Regelungen für Teilbereiche. Es kann beispielsweise nur jemand von der Erbfolge ausgeschlossen werden oder einer Person ein bestimmter Gegenstand zugewendet werden.

Vorsorge

Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Generalvollmacht: auch diese Regelungen sind sehr wichtig und sinnvoll und auch hierzu berate ich Sie gerne. Oft wird dies als Gesamtpaket gemeinsam mit dem Testament geregelt.
Vielen Dank für Ihre Nachricht.
Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben.

Aktuelles

Momentan biete ich Bestandsmandanten Besprechungen via Videokonferenz oder Telefon an.

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Ich helfe Ihnen bei allen Fragen rund um das Erbrecht

Als Anwältin für Erbrecht stehe ich Ihnen sowohl vor dem Erbfall, bei der vorausschauenden Planung einer Nachfolgeregelung, als auch nach dem Erbfall bei der Erbauseinadersetzung bzw. Streitigkeiten über die Wirksamkeit des letzten Willens, zur Seite.

Mehr über mich erfahren
Birke B. Schnitzler