Je frühzeitiger ich Sie berate, desto mehr Gestaltungsmöglichkeiten gibt es (z.B. im Testament oder durch Schenkungen, ggf. auch durch Errichtung einer Stiftung) und desto länger haben Sie die Gewissheit alles gut geregelt und abgesichert zu haben.
Ich berücksichtige bei der Beratung auch die steuerlichen Gegebenheiten und bringe diese mit Ihren Wünschen und Zielen in Einklang. Denn die Errungenschaften Ihres Lebenswerks sollen Ihren Lieben zu Gute kommen.
Gerne berate ich Sie, wenn der Erbfall bereits eingetreten ist. Eine Erbauseinandersetzung gelingt leichter, wenn ich Sie über die rechtliche Lage und Ihre rechtlichen Möglichkeiten informiere, Ihnen die Handlungsoptionen vorstelle und in enger Abstimmung mit Ihnen das umsetze, was zielführend ist. Es ist selten zu spät um aktiv zu werden – aber natürlich gilt auch hier je früher desto besser.
Auch wenn Sie nicht Erbe geworden sind können Sie beispielsweise Pflichtteils- oder Vermächtnisansprüche haben – mit meiner Expertise kommen Sie zu Ihrem Recht.
Als Anwältin für Erbrecht stehe ich Ihnen sowohl vor dem Erbfall, bei der vorausschauenden Planung einer Nachfolgeregelung, als auch nach dem Erbfall bei der Erbauseinadersetzung bzw. Streitigkeiten über die Wirksamkeit des letzten Willens, zur Seite.